In diesem Artikel wird erklärt, wann die neue Abschreibungsart für die degressive AfA für Anschaffungen nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 in die BRZ-Anlagenbuchhaltung implementiert wird.



Voraussetzungen zum Verwenden der degressiven AfA sind:
- Vorhandene 
Anlagegüter in der BRZ-Anlagenbuchhaltung 



Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, wurde im Rahmen der Gesetzesänderung vom 11.07.2025 die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung (AfA) eingeführt.

  • Die gesetzlichen Änderungen werden mit dem Hotfix November 2025  in die Software implementiert.
    Damit steht die neue Abschreibungsart „degressive AfA“ ab diesem Update für die steuerliche Abschreibung zur Verfügung.


Hinweis

Eine Abschreibungsmöglichkeit nach Handelsrecht für diese Regelung ist derzeit nicht vorgesehen.



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