In diesem Artikel wird erklärt, wie der Resturlaub bei einem Auslernling fürs Folgejahr zu übertragen ist. 


Tarifliche Regelungen


RAMEL-Satz / Übertrag von Urlaubsansprüchen eines Auslernlings ins Folgejahr

Dauert das Arbeitsverhältnis über den 31.12. des Auslernjahres hinaus an, muss der Resturlaubsanspruch manuell errechnet und in das folgende Jahr übertragen werden. Die Urlaubsvergütung für die zu übertragenden Resturlaubstage ist vor der Abrechnung Januar aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Jahresende manuell zu errechnen (= 3 Lohnabrechnungszeiträume, von Oktober bis Dezember) und im Personalstamm zu erfassen. 


Beispiel:

Ein volljähriger Arbeitnehmer hat am 4. Juli seine Ausbildung beendet und wurde anschließend in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis übernommen. Am Jahresende ergibt sich folgendes: 

Es liegen 360 Beschäftigungstage (einschließlich der Ausbildungszeit im vergangen Jahr) vor, daraus ergibt sich ein Anspruch auf 30 Tage Urlaub (Berechnung: 360:12=30). 

 

Wurden zum Beispiel 20 Urlaubstage in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. des Vorjahres gewährt, beträgt der ins aktuelle Jahr zu übertragende Resturlaub 10 Tage (Berechnung: 30 - 20 = 10). 

 

Die Urlaubsvergütung wird errechnet aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem 31.12. des Vorjahres.  Im nachfolgenden Beispiel entstand ein Bruttolohn von 6.099,56 EUR für 65 lohnzahlungspflichtige Tage (im Vorjahr).

 

Errechnen der Resturlaubsvergütung


Der übertragene Resturlaubsanspruch kann bis zum 31. Dezember 2023 gewährt werden.
 Eine Übertragung des Resturlaubs in das folgende Jahr muss auch dann erfolgen, wenn 

 

  • der Arbeitnehmer noch vor dem 31. Dez des Auslernjahres aus einem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist und im folgenden Kalenderjahr erneut ein Arbeitsverhältnis aufnimmt 
  • der ehemalige Auszubildende nicht mehr im Auslernjahr, aber spätestens am 1. Juli des folgenden Jahres ein Arbeitsverhältnis aufnimmt. 

 

In beiden Fällen errechnen Sie bitte die Urlaubsvergütung für die übertragenen Resturlaubstage aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitsnehmer im ersten Abrechnungsmonat nach Arbeitsaufnahme im folgenden Jahr erzielt hat. 


Erfassung im Baulohn.Connect 

Die Änderungen sind unter "Stämme / Personal / Urlaub 1“ zu erfassen: 

  • ZVK-Kennzeichen 1 
  • „AN-Nr. ZVK“ (bereits gespeichert) 
  • „Urlaubs-%-Satz“ ist auf 14,25% zu ändern 
  • „Tage laufendes Jahr“ sind auf 0 zu ändern 
  • „Resturlaub Vorjahr“: Betrag am Jahresanfang und Betrag Rest wie oben zu errechnen (=gleiche Summe erfassen)
  • „Resturlaub Vorjahr“: Tage wie oben zu errechnen
  • Bei Urlaubsgewährung im Wochenbericht „U“ ohne Stunden erfassen, NICHT mehr „TU“