In diesem Artikel wird erklärt, was bei einem Jahresabschluss im Baulohn.Connect zu beachten ist. 


1. Erstellung der Entgeltabrechnung und Monatsabschluss im Dezember

Mit Monatsabschluß Dezember wird gleichzeitig der Jahresabschluss durchgeführt. Aus diesem Grund kann die Abrechnung Dezember nach Monatsabschluss/Jahresabschluss nicht mehr erstellt werden.


Kontrollieren Sie bitte VOR dem Monatsabschluss Dezember die komplette Abrechnung. Danach kann die Dezember-Abrechnung nicht mehr wiederholt werden!

2. DEÜV-Meldungen ermitteln
Nach Monatsabschluss Dezem
ber sind – wie immer – für alle Betriebe DEÜV-Meldungen zu ermitteln und freizugeben. Mit der Ermittlung der DEÜV wird automatisch auch der elektronische UV-Lohnnachweis für die Unfallversicherung ermittelt. Hierbei wird Ihnen dieser Hinweis angezeigt
:

Voraussetzung für den Automatismus bei der Durchführung der UV-Meldungen ist die vorher durchgeführte UV-Stammdatenabfrage und erfolgreich verarbeitete Rückmeldung des Stammdatendienstes! Diese wurden von Ihnen in der Regel bereits im Laufe des Jahres ausgeführt.

3. Zahlstellenmeldungen

Sind in Ihrem Unternehmen Versorgungsbezugsempfänger (Betriebsrentner) beschäftigt, müssen die Zahlstellenmeldungen ebenfalls ermittelt und freigegeben werden.


4. Vorbereitungsmaßnahme für die UV-Meldung 2024

Als ersten Schritt können Sie die Stammdatenabfrage UV für das Jahr 2024 ab sofort ermitteln und zwar unter „Anwendung/Abrechnungs-Assistent/elektronische Übermittlungen/Abfrage Stammdaten UV ermitteln“. Hierzu melden Sie sich unbedingt im neuem Jahr an!



Das Verfahren der Unfallversicherung und die weitere Vorgehensweise haben wir für Sie detailliert im Handbuch Baulohn-Connect im Kapitel „Elektronische Lohnnachweisverfahren in der Unfallversicherung“ (Kundenportal unter Baulohn – Dokumente – Handbücher Baulohn.Connect) zusammengefasst.


5. Monatliche Sonderauswertungen für Abrechnung Dezember 
können von Ihnen jederzeit im Menüpunkt „Anwendung/Abrechnungs-Assistent/Monatliche Sonderauswertungen“ abgerufen, ausgedruckt und archiviert werden. 



6. Jährlichen Sonderauswertungen

Nach dem Jahresabschluss im Dezember können Sie über „Anwendung/Abrechnungs-Assistent/Jährliche Sonderauswertungen“ die jährlichen Sonderauswertungen für das Vorjahr aufrufen. 



Wichtig! 
Loggen Sie sich bitte hierfür unbedingt im Abrechnungsmonat Dezember ein oder wechseln Sie den Zeitraum unter "Anwendung/Firma/Monat wechseln".


Folgende jährliche Auswertungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Jahreslohnjournal
  • Jahreslohnkonten
  • Berufsgenossenschaft und Kontrollliste
  • Ausgleichsabgabe Schwerbehinderte 
  • Resturlaubsliste
  • Jahresverdienststrukturerhebung (BSA) 
  • Arbeitskostenerhebung (BSA)
  • Gewerbesteuerzerlegung
  • Jahresübersicht Lohnarten
  • Jahreslohnarten Aufteilung
  • Fehlzeiten Einzelnachweis (BSA)
  • Soll/Ist-Vergleich Produktion (BSA)
  • Betriebsvergleich Zimmerer
  • Jahreslohnkostenverteilung


Tipp aus der Praxis

Die „Lohnnebenkosten-Aufstellung“, die Ihre Mitarbeiter zur Vorlage beim Finanzamt benötigen, kann in den jährlichen Auswertungen unter Jahresübersicht Lohnarten erstellt werden. 


  • Möchten Sie ausschließlich Arbeitstage mit Stundenzahl aber ohne Lohnarten bescheinigen, wählen Sie bitte folgende Einstellung:


  • Möchten Sie zusätzlich zu den Arbeitstagen mit Stundenzahl auch noch ausgewählte Lohnarten (Verpflegungszuschuss, Übernachtungskosten etc.) bescheinigen, wählen Sie aus den verfügbaren Lohnarten links die entsprechenden Lohnarten aus (hier nur als Beispiel z.B. 062, 075 etc.) und verschieben diese nach rechts unter „zugeordnet“. Danach setzen Sie bitte Häkchen bei "mit Stundenstatistik" und bei "Neue Seite pro Arbeitnehmer". 

    Wählen Sie bitte die von Ihnen gewünschten Lohnarten und deren Gegenlohnarten (z.B. Lohnart 075 und 175) aus, die zu bescheinigen sind.

    In beiden Fällen ist es zusätzlich möglich, auch noch die entsprechende Kostenstelle oder die Ortsbezeichnung der Kostenstelle andrucken zu lassen. Hierzu bitte das entsprechende Häkchen bei der Auswahl zu setzen.


Bitte beachten Sie, dass die Auswertungen BG-Liste, Gewerbesteuerzerlegung und Ausgleichsabgabe Schwerbehinderte nur dann zur Verfügung stehen,  wenn diese kostenpflichtig bei BRZ bestellt wurden (einzeln oder zusammen im BSA-Paket)!


Die Jahreslohnkonten sollten erst nach der Abrechnung März des Folgejahres erstellt werden (Märzklausel erzeugt entsprechende Veränderungen!). 


Alle archivierten "jährlichen Sonderauswertungen" finden Sie im Web-Archiv in der Dokumentenklasse "Jahresauswertungen".



7. Umlagesätze im Krankenkassenstamm

Sollten Sie der Umlage1-Pflicht (Lohnfortzahlungsumlage) unterliegen, überprüfen Sie bitte vor der Januarschätzung im Krankenkassenstamm, ob die im Register „Allgemein“ von Ihnen getroffene „Umlagewahl“ (z.B. 1-allgemeiner Satz, 2-erhöhter Satz usw.) mit den im Register „Beitrag“ hinterlegten Prozentsätzen übereinstimmt:                            

    z. B. U1 allgemein      = lfd. Jahr 2,30 %                                                      

    z. B. U1 erhöht           = lfd. Jahr 3,30 % 

    z. B. U1 vermindert    = lfd. Jahr 1,80 %.

  

8. Jahresmeldungen 

für die Sozialversicherung werden automatisch mit dem DEÜV-Hauptlauf des Abrechnungsmonats Januar erzeugt. Diese finden Sie im Web-Archiv in der Dokumentenklasse „DEÜV“.