In diesem Artikel wird erklärt, wann spätestens die Freigabe der vorläufigen SV-Beiträge (Schätzung) durchzuführen ist, damit die Meldungen die Krankenkassen rechtzeitig erreichen. 


2025 müssen die „geschätzten“ SV-Beiträge im jeweiligen Monat zum nachstehend genannten Tag bis spätestens 16:00 Uhr von Ihnen freigegeben werden: 


  • Januar: 24.01.2025
  • Februar: 21.02.2025
  • März: 21.03.2025
  • April: 22.04.2025
  • Mai: 21.05.2025
  • Juni: 20.06.2025
  • Juli: 23.07.2025
  • August: 22.08.2025
  • September: 22.09.2025
  • Oktober: 24.10.2025 (Bundesländer mit Reformationstag: 23.10.2025)
  • November: 21.11.2025
  • Dezember: 17.12.2025

* Fälligkeit um 0:00 Uhr des Folgetages, daher wird für die Freigabe der SV-Beitragsnachweise der Vortag oder bereits der Freitag im Falle einer Meldung am Montag um 00.00 Uhr vorgeschlagen, um die rechtzeitige elektronische Datenübermittlung durch BRZ zu garantieren