- Höhe tariflich = 1.000,00 (Azubis 300,00 €)
- Kann aber auch höher sein, bis max. 3.000,00 bleibt die IAP steuer- und sv-frei.
- LA 673, bei Abzug 773
- Fällig lt. Tarifvertrag in Form von 2 Teilzahlungen von je 500,00 (bzw. 150,00 für Azubis):
- 500,00 spätestens bis September 2023
- 500,00 spätestens bis September 2024
- Letzter Auszahlungstag (Geld muss dann auf dem Bankkonto sein) 31.12.2024, danach ist die IAP steuer- und sv-pflichtig
- Teilzeitbeschäftigte: im Verhältnis zur vereinbarten Wochen-AZ
- 5 Stunden = 125,00 €, aufgeteilt je 62,50 €
- 10 Stunden = 250,00 €, aufgeteilt je 125,00 €
- 20 Stunden = 500,00 €, aufgeteilt je 250,00 €
- 30 Stunden = 750,00 €, aufgeteilt je 375,00 €
- Etc.
- Gewährung: Zeitraum 1.2.2023 – 31.12.2024 = 23 Beschäftigungsmonate
- Kürzung: wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 1.2.2023 begonnen hat oder/und vor dem 31.12.2024 endet, ist die Inflationsausgleichsprämie je vollen Monat um 1/23 zu kürzen.
- Bei der anteiligen Kürzung sind lediglich die vollen Kalendermonate des Nichtbestehens des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu berücksichtigen, § 2 (6) TV Inflationsausgleichsprämie zu berücksichtigen.
- Zeiträume ohne Entgeltfortzahlung (bspw. Krankengeldbezug, unbezahlter Urlaub, Elternzeit, Arbeitsausfall infolge von (Saison-)Kurzarbeit, Mutterschutz) führen nicht zu einer Kürzungsmöglichkeit.
Beispiel 1: Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15.07.2023 und dauert fort.
Kürzung der IAP für 5 Beschäftigungsmonate 2023
(Februar+März+April+Mai+Juni) = 23 ./. 5 = 18 Beschäftigungsmonate => 782,61 € IAP insgesamt, sh. Tabelle unten
Der Tarifvertrag macht zur Verteilung des Kürzungsbetrages keine konkreten Angaben.
So kann diese z.B. in 2 gleichen Raten erfolgen oder man zahlt den Anteil für 2023 im September 2023 mit 260,87 (11./.5= 6 Beschäftigungsmonate) und den Anteil für 2024 im September 2024 mit 521,74 € aus.
Beispiel 2:
Das Arbeitsverhältnis bestand bereits am 1. Februar 2023, am 30. September 2023 werden 500,00 € Teilzahlung für die Inflationsausgleichsprämie bezahlt. Das Arbeitsverhältnis wird zum 15. November 2023 beendet.
In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf 10/23 der tariflichen Inflationsausgleichsprämie, also 434,78 €.
Ab Dezember 2023 bis Dezember 2024 fehlen 13 volle Beschäftigungsmonate. Da der Arbeitnehmer bereits 500,00 € erhalten hat, stünde dem Arbeitgeber ein Rückforderungsanspruch in Höhe von 65,22 € zu.
RR mit Abzug der Überzahlung LA 773 mit 65,22 €