Alle Arbeitgeber sind nach § 18i Abs. 4 SGB IV verpflichtet, Änderungen von betrieblichen Angaben der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich elektronisch zu melden. Hierbei handelt es sich neben der Bezeichnung des Betriebes, dessen Anschrift und der Kontaktdaten auch ab dem 01.01.2024 um die Unternehmensnummer. Diese wird bereits in dem elektronischen Meldeverfahren in der Unfallversicherung verwendet und ist für alle Unternehmen bis 31.05.2024 einmalig in Form einer Initialmeldung an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln werden.    

 

Die Ermittlung der Initialmeldung erfolgt im Baulohn.Connect automatisch mit dem Deüv-Meldelauf und kann grundsätzlich in den Monaten Januar bis Mai 2024 (unabhängig der Abrechnung) einmalig abgesetzt werden. Die Unternehmensnummer wird hierbei aus den aktuellen Firmenstammdaten verwendet. Für Unternehmen, die bereits an dem elektronischen Meldeverfahren in der Unfallversicherung teilnehmen, ist diese Unternehmensnummer in den Firmenstammdaten bereits vorhanden und wird automatisch verwendet. Hier muss nichts zusätzlich unternommen werden.


Besonderheit bei Garten- und Landschaftsbau-Betrieben

Die Pflicht zur Abgabe einer Initialmeldung der Unternehmensnummer gilt allerdings auch für Unternehmen, die nicht an dem elektronischen Meldeverfahren in der Unfallversicherung teilnehmen. Dies sind bspw. Unternehmen, welche bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen versichert sind. Hier war bisher eine Eintragung der Unternehmensnummer in den Firmenstammdaten nicht erforderlich. 

Die Unternehmensnummer haben auch Garten- und Landschaftsbau-Betriebe bereits im Oktober 2022 von Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten. Diese ist seitdem auch über Ihren individuellen Portalzugang abrufbar. Eventuell können Sie diese auch aus Ihrem Beitragsvorschussbescheid 2023 entnehmen. Die Unternehmensnummer ist eine 15-stellige Zahl, die in den letzten drei Stellen mit einem sogenannten Suffix (z.B. „001“ oder „002“) endet. Weitere Informationen zu Ihrer Unternehmensnummer erhalten Sie von Ihrer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

 

Wenn Sie ein Garten- und Landschaftsbau-Betrieb sind, teilen Sie uns bitte Ihre Unternehmensnummer mit, insoweit Sie bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse veranlagt sind, damit diese in den Firmenstammdaten hinterlegt werden kann.

 


Um uns weiter zu verbessern, bitten wir außerdem um Feedback zu unseren Lösungsartikeln und Online-Hilfe: -> entweder hier per Klick oder per E-Mail an …..@brz.eu