Nach § 28a Absatz 3b SGB IV haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung der Einzugsstelle (Krankenkasse) mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln. 


Die Übermittlung der notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos erfolgt 

mit dem Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) und den Datenbausteinen: 

  •  Grunddaten (DBGD), 
  •  Abweichende Korrespondenzanschrift (DBKO), 
  •  Dienstleister (DBDL), 
  •  Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (DBWU) und 
  • SEPA-Lastschriftmandat (DBSL). 

 

Der DSAK mit dem Abgabegrund „01“ ist nur auf Anforderung der Krankenkasse zu übermitteln. Änderungen sind mit dem Abgabegrund „02“ mitzuteilen. Dies gilt auch für vor dem 01.01.2023 bei einer Einzugsstelle bereits bestehende Arbeitgeberkonten.  Aus diesem Anlass sollen grundsätzlich alle betrieblichen Stammdaten (insbesondere Name und Anschrift sowie vorhandene Postanschrift beim Arbeitgeber) auf Aktualität geprüft und entsprechend im Entgeltabrechnungsprogramm angepasst werden. Damit ist sichergestellt, dass auch die Meldepflichten nach § 18i Abs. 4 SGB IV erfüllt sind. 

 

Auf Anforderung durch die Einzugsstelle hat der Arbeitgeber mindestens die Grunddaten (DBGD) und die Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (DBWU) mitzuteilen. 

 

 

Umsetzung in BRZ

Die Krankenkasse fordert - wie bereits erläutert – Daten zur Errichtung eines Arbeitgeberkontos an, wenn diese entweder eine Deüv-Anmeldung oder einen Beitragsnachweis für eine Arbeitgeber-Betriebsnummer elektronisch gemeldet bekommt, welche der Krankenkasse bis dahin noch nicht bekannt war. 

Die Anforderung durch die Krankenkasse erfolgt elektronisch und wird in BRZ automatisch importiert und zugeordnet. Somit kann der Anwender in gewohnter Weise die elektronische Rückmeldung über die Funktion „Rückmeldungen übernehmen“ unter „Anwendung / Abrechnungs-Assistent / elektronische Übermittlungen“ verarbeiten. Werden die Rückmeldungen nicht übernommen, erfolgt die Verarbeitung automatisch mit der vorläufigen oder endgültigen Abrechnung.

Das Verarbeitungsprotokoll zur Anforderung von Arbeitgeberdaten sieht gem. Beispiel unten aus. Das Protokoll beinhaltet lediglich die Informationen, welche Krankenkasse anfordert sowie das Datum der Anforderung. 

Die entsprechende Rückmeldung an die Krankenkasse kann (sh. Beispiel unten) so aussehen:

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in unseren Softwareneuerungen Juni 2023.


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